| Seit dem 1.1.2001 entfällt der gesetzliche Schutz für alle nach dem 1.1.1961 Geborenen!! Handeln Sie jetzt und fordern Sie jetzt hier Ihr individuelles Angebot an! Der Gesetzgeber kennt seit dem 1.1.2001 keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr. Vielmehr erhalten alle Versicherten eine abgestufte Erwerbsminderungsrente ohne Berufsschutz. Ohne Berufsschutz bedeutet, dass bei der Prüfung der Erwerbsminderung der bisherige ausgeübte Beruf keine Rolle mehr spielt und der Versicherte auf alle möglichen Tätigkeiten des Arbeitsmarktes mit erheblichen fianziellen Einbußen verwiesen werden kann, z.B. theoretisch auch vom "Chefarzt zum Pförtner". Auch der Umfang der Leistungen wurde erheblich gekürzt. Die bisherige Berufsunfähigkeitsrente lag um ca. 40% höher als die halbe neue Erwerbsunfähigkeitsrente! Beginnt die Rente jetzt vor dem 60. Lebensjahr, erfolgt dazu noch ein Abschlag von 10,8 %. Die Regelung für die vor dem 1.1.1961 Geborenen: Für diese Versicherten gibt es eine Übergangslösung. Für diesen Personenkreis wird wie bisher der ausgeübte oder ein vergleichbarer Beruf bei der Feststellung des Restleistungsvermögens berücksichtigt. Aber auch hier entstehen erhebliche finanzielle Kürzungen, denn die Rente wird nur noch in der Höhe der halben Erwerbsminderungs-Rente gezahlt. Bislang waren es immerhin noch ca. 66%! Handeln Sie jetzt und fordern Sie jetzt hier Ihr individuelles Angebot an! |